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Das neue Urheberrechtsgesetz

Posted: Wed Jul 23, 2003 2:52 pm
by Chris Möckl
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Definitiv verboten: Unberechtigte P2P-Downloads
Das neue Gesetz soll auch Klarheit bei Dateitauschbörsen schaffen - bislang eher eine rechtliche Grauzone. "Wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", betonte Justizministerin Zypries.


Weitere Auswirkungen des neuen Urheberrechts
Für PC- und Internet-Nutzer ergeben sich im nächsten Monat wesentliche Änderungen: In den Medien (Zeitschriften, TV, Online-Magazine) dürfen beispielsweise keine Workshops mehr darüber veröffentlicht werden, wie ein Kopierschutz umgangen werden kann. Auch Programme, die darauf abzielen, einen Kopierschutz zu umgehen, sind künftig illegal - damit auch Testberichte und Downloads. Herstellern und Anbietern drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Wer die Software benutzt, soll ebenfalls belangt werden können. Verbotsgefahr besteht beispielsweise bei bekannten Programmen wie CloneCD, Moviejack, Gamejack, DVDx, DaVideo oder Alcohol.

Dürfen Dateien aus Tauschbörsen wie Kazaa oder eMule heruntergeladen werden? Nein. Sich Software per eMule, Kazaa oder anderen P2P-Netzwerken zu besorgen, ist schlicht Piraterie. Es ist und bleibt verboten.

Was kann mir passieren, wenn ich Software oder Spiele herunterlade und installiere, für die ich keine Lizenz habe? Man kann wegen Urheberrechtsverletzung belangt werden. Konkret heißt dies, dass man als Schadenersatz das Doppelte der üblichen Lizenzgebühren für das jeweilige Programm bezahlen muss

Darf ich Filme oder Musik aus Tauschbörsen herunterladen? Nein. Künftig dürfen kopiergeschützte Musik-Dateien oder Filme nicht mehr heruntergeladen werden. Einen guten Glauben (nach dem Motto: "Ich habe aber geglaubt, dass es nicht geschützt war...") gibt es im Urheberrecht nicht.


Darf ich Dateien bei Kazaa, eMule und Co anbieten? Eigene Dateien selbstverständlich. Fremde Software, Filme oder Musik nicht. Daran ändert sich durch das neue Urheberrecht nichts.

Darf ich Sicherheitskopien tauschen? Nein. Das Anbieten im Internet oder per Tauschbörse ist in jedem Fall verboten. Dabei ist es auch egal, ob die CD kopiergeschützt war oder nicht. Übrigens: Während die Staatsanwaltschaften und die Musikindustrie gegen Downloader derzeit nur selten vorgehen, wird gegen Anbieter von CDs und Filmen aktiv vorgegangen. Im Grunde kann jede IP-Adresse festgestellt werden. Um dann den Inhaber des Anschlusses zu ermitteln, ist es nur ein kleiner Schritt.


Darf ich mir Software zum Kopieren von DVDs und CDs besorgen und benutzen? Ja. Die Software an sich ist nicht verboten. Eventuell macht sich der Hersteller der Software schadenersatzpflichtig oder strafbar, wenn der einzige Zweck der Software in der Umgehung eines Kopierschutzes liegt. Da es auch ungeschützte CDs und DVDs gibt, ist eine Software, die CDs und DVDs kopiert, nicht grundsätzlich verboten.

Darf ich Hyperlinks zu Kopierprogrammen für Musik oder Video setzen? Nein. In Deutschland sollte man auf seiner Website Links auf solche Programme vermeiden. Man macht sich sonst schadenersatzpflichtig.

Welche Software darf ich auf meiner privaten Homepage noch anbieten? Will man fremde Software auf seiner Homepage anbieten, braucht man die Genehmigung des Herstellers. Hat er sie bereits erteilt, steht das oft im ReadMe oder License File - zum Beispiel bei Freeware oder Shareware. Ansonsten muss der Autor um Erlaubnis gefragt werden. Generell verboten ist es, gekaufte Software oder Programmpakete anzubieten. Das gilt auch für Musikfiles oder Filme.